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 von Katrin Theisen,

Zwei Geschichten der Familie Funke

Die Namen auf dieser Seite sind frei gewählt, haben nicht absichtlich mit realen Personen zu tun. 

Diese nachstehenden zwei Geschichten erzählen auch nur fiktiv, welchen Einfluss 

(allerdings) in der Wirklichkeit, Elternverantwortung auf die Regelung von Umgang

mit eigenen Kindern haben kann … und auf deren Leben …

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Wenn Eltern sich trennen, dann ist ein Kernthema der Umgang, den das Kind mit demjenigen Elternteil haben soll, bei dem es nicht dauerhaft lebt. Konflikte hierüber beeinflussen nicht nur das Leben der Eltern, sondern in hohem Maße das zukünftige Leben der Kinder. An Hand zweier Geschichten der fiktiven Familie Funke, soll der Einfluss der Elternverantwortung bei der Regelung von Umgang auf das Leben der beiden Kinder dargestellt werden.



Peter und Daniela Funke sind seit 14 Jahren verheiratet. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen: Jonas, 7 Jahre und Marie, vier Jahre. Funkes leben in einer mittelgroßen Stadt irgendwo in NRW. Jonas besucht die erste Klasse, Marie den Kindergarten. Aufgrund diverser Gründe trennt sich das Ehepaar.


Da Peter und Daniela unsicher sind, wie sie den Umgang regeln sollen, vereinbaren sie ein Beratungsgespräch bei einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle.


Trotz ihrer Wut und Trauer über die Trennung schaffen sie es dort, sich für ihre Kinder eine Umgangsregelung zu überlegen, wonach Jonas und Marie alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag bei Peter sind. Darüber hinaus vereinbaren die Eltern, dass Peter seinen Sohn jeden Mittwoch zum Fußballtraining und montags seine Tochter zum Schwimmkurs begleitet.


In den Schulferien sind die Kinder jeweils die Hälfte der Zeit bei Peter und bei Daniela.

Auf Anraten der Familienberaterin besprechen Daniela und Peter die gefundene Regelung mit ihren Kindern gemeinsam. Jonas und Marie reagieren sehr traurig und fühlen sich schuldig, so dass ihre Eltern ihnen das Angebot machen, bei der Familien- oder Erziehungsberatungsstelle ein Gesprächsangebot für Kinder in Trennungssituationen anzunehmen.


Die Beraterin gibt den beiden Eltern den Tipp, sich in schwierigen Phasen immer wieder miteinander abzusprechen und im Zweifel Hilfe bei der Beratungsstelle oder beim Jugendamt zu suchen.


In den folgenden fünf Jahren schaffen Peter und Daniela es immer wieder, wichtige Entscheidungen für ihre Kinder gemeinsam zu treffen. Sie einigen sich auf die weiterführende Schule für Jonas. Die Einschulung Maries planen sie gemeinsam und auch an Geburtstagsfeiern der Kinder nehmen beide Eltern teil.


Als Jonas Ärger in der Schule hat, weil er „aus Spaß“ den Feueralarm gedrückt hat, gehen Daniela und Peter gemeinsam zum Gespräch mit der Schulleitung.


Auch als Marie ihrer Mutter erzählt, dass der Papa ihr ein Pony kaufen will und dem Papa weiß machen will, die Mama habe eingewilligt, ihr ein Pferd zu kaufen, schaffen Peter und Daniela es, Maries Versuch, sie gegeneinander auszuspielen, zu regeln. 

Sie sprechen zuerst mit einander, bevor sie gemeinsam Marie auf ihren Trick ansprechen. Als Jonas den Wunsch äußert, mehr Zeit bei seinem Vater zu verbringen, einigen Daniela und Peter sich ebenfalls. Fortan wohnt Jonas eine Woche bei seinem Vater und eine Woche bei Mutter und Schwester.


Jonas spielt begeistert Fußball und Marie hat sich zu einer guten Schülerin entwickelt, die von ihren Klassenkameraden gerne gemocht wird.


Daniela und Peter stellen fest, dass es für die Kinder leichter ist, die Trennung zu verarbeiten, wenn sie ihre Eltern immer noch als gemeinsam verantwortlich erleben. Sie schaffen es, als Eltern von Jonas und Marie, trotz der eigenen Verletztheit über die Trennung und die gescheiterte Ehe, das Wohl ihrer Kinder im Blick zu behalten und verantwortungsvoll gemeinsam Entscheidungen für ihre Kinder zutreffen und umzusetzen.


Das ist der Idealfall, also der Fall, mit dem sich kein Familiengericht, Jugendamt oder Verfahrensbeistand jemals auseinandersetzt. Denn für die Regelung des Umgangs sind zunächst einmal die Eltern selbst verantwortlich. Sie bestimmen gemeinsamen, wann und wie Umgang stattfinden soll. Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Maßgeblich ist hier das Wohl des Kindes.



Was aber wäre passiert, wenn Daniela und Peter 

sich anders verhalten hätten? 

Dazu schreiben wir die Geschichte einmal neu:


Peter und Daniela Funke sind seit 14 Jahren verheiratet. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen: Jonas, 7 Jahre und Marie, vier Jahre. Funkes leben in einer mittelgroßen Stadt irgendwo in NRW. Jonas besucht die erste Klasse, Marie den Kindergarten. Aufgrund diverser Gründe trennt sich das Ehepaar.


Über die Frage, wie zukünftig der Umgang geregelt werden soll, geraten Peter und Daniela in einen heftigen Streit. Diesen Streit bekommen die Kinder mit. Es wird laut, Beschimpfungen folgen Vorwürfen. Jonas kauert auf dem Sofa und hält die schluchzende Marie im Arm. Still nimmt er seine Schwester bei der Hand und versteckt sich mit ihr im Schrank im Kinderzimmer. Das Gebrüll dauert an, es kracht und scheppert. Mama schreit, Papa flucht.


Auf Grund des Lärms informieren Nachbarn die Polizei. Die Beamten finden bei ihrem Eintreffen eine verweinte Daniela und einen zornesroten Peter vor. Daniela hält sich den Arm und Peter hat eine tiefe Kratzspur auf der Wange. Die Polizisten ermitteln, dass es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Eheleuten gekommen ist. Sie verweisen Peter der Wohnung und sprechen ein Betretungsverbot für 10 Tage aus.


Nachdem die Wohnungstür heftig zugeschlagen wird, erschient Daniela im Kinderzimmer und nimmt die beiden Kinder auf den Schoß. Marie weint nach wie vor, Jonas ist fassungslos. „Papa war böse.“ sagt Daniela.


Die Polizei informiert das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt nimmt diese Meldung als Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII auf.


Peter versucht in den folgenden Tagen, seine Kinder zu sehen. Er steht vor der Schule und versucht mit Jonas zu sprechen. Dieser versteckt sich im Schulgebäude, als er seinen Vater sieht. Die Lehrerin ruft bei Daniela an, welche zur Schule eilt, Jonas ins Auto bringt und noch auf dem Schulhof einen heftigen Streit mit Peter beginnt, den nicht nur Jonas aus dem Auto, sondern auch viele seiner Schulkameraden und Lehrer mit ansehen. Jonas sitzt weinend und mit hochrotem Kopf im Auto. Er schämt sich schon jetzt davor, am kommenden Tag wieder zur Schule gehen zu müssen.


Die Klassenlehrerin ist sehr besorgt und wendet sich an die Schulsozialarbeiterin. Am nächsten Morgen lädt die Schulsozialarbeiterin Jonas zu einem langen Gespräch ein. Sie erfährt von dem Streit der Eltern und dem Polizeieinsatz. gemeinsam mit der Klassenlehrerin und dem Schulleiter beschließt sie, sich ans Jugendamt zu wenden.

Dort hat sich mittlerweile auch Maries Kindergärtnerin gemeldet, nachdem sie festgestellt hat, dass Marie deutliche Verhaltensveränderungen zeigt. So nässt das Mädchen wieder ein, obwohl sie bereits seit langem keine Windel mehr benötigte. Auch zeigt sich Marie sehr aggressiv den anderen Kindern gegenüber. Sie haut, beißt und kratzt ohne erkennbaren Grund und zieht sich bei Gruppenaktivitäten zurück, weint häufig. Am auffälligsten aber sind die Äußerungen, die Marie über ihre Eltern macht. 

So berichtet sie davon, dass Mama Papa gekratzt hätte und dieser der Mutter anschließend den „Arm gebrochen“ habe. Außerdem sehen die Kindergärtnerinnen nun häufiger, dass Peter vor den Gartenzaun der Kita steht und Maries Gruppenfenster beobachtet. Marie ihrerseits läuft dann zum Zaun und bettelt ihren Vater an, sie doch mitzunehmen.


Aufgrund dieser Meldungen besucht die Jugendamtsmitarbeiterin Frau Meier Daniela und die Kinder zu Hause. Schnell wird Frau Meier klar, dass hier ein Elterngespräch dringend erforderlich ist, wenn die Situation nicht gänzlich aus dem Ruder laufen soll. Sie bietet Daniela Beratung und Hilfe für Marie und Jonas durch die Familien- und Erziehungsberatungsstelle an.


Aus den Gesprächen mit den Kindern geht hervor, dass Marie ihren Papa sehr vermisst und nicht verstehen kann, warum dieser sie nicht aus dem Kindergarten abholen darf.


Jonas hingegen ist wütend auf seine Eltern wegen des Streits vor der Schule und des Polizeieinsatzes. Er ist sauer auf den Vater, weil der der Mutter weh getan hat und weil er gegangen ist und weil er gebrüllt hat und weil Marie geweint hat und weil nun niemand mehr mit ihm zum Fußballtraining fährt und weil die Kinder in der Schule ihn auslachen. Jonas glaubt, dass es seine Schuld ist, dass Mama und Papa sich getrennt haben, weil er so viel Quatsch gemacht hat und nie gehört hat.


Lange hört Frau Meier zu und versucht Jonas zu beruhigen.


Später erklärt sie den Eltern in einem Brief, wie verzweifelt ihre Kinder sind und wie wichtig es ist, dass Peter und Daniela als Eltern wieder gemeinsame Gespräche aufnehmen. Frau Meier lädt zu einem gemeinsamen Gesprächstermin ein, zu dem dann aber nur Peter kommt. Daniela sagt kurzfristig ab. Auch der zweite und dritte Gesprächstermin findet jeweils nur mit einem Elternteil statt. Erst beim vierten Versuch nehmen Peter und Daniela teil. Die beiden sitzen sich gegenüber und schweigen. Erst nach einiger Zeit kommt ein Gespräch in Gang, dass dann aber schnell in Vorwürfe und Beleidigungen übergeht, so dass Frau Meier den Termin beendet.


Peter hat sich einen Rechtsanwalt genommen, der einen Antrag auf Regelung des Umgangs an das Familiengericht gestellt hat. Er hat seine Kinder seit dem Auszug nur unregelmäßig gesehen. Bei den Übergaben kam es häufiger zu Streitigkeiten zwischen Daniela und Peter, die Kinder miterlebten.


Bei dem ersten Anhörungstermin stellt der zuständige Richter fest, dass Peter und Daniela sich in ihren Ansichten über die Ausgestaltung des Umgangs unversöhnlich gegenüberstehen.


Er beschließt, einen Verfahrensbeistand für Jonas und Marie zu bestellen.


Der Verfahrensbeistand Herr Özmen besucht Marie und Jonas und erfährt von ihnen, dass Marie ihren Papa sehr vermisst und ihn gerne ganz viel treffen möchte; dass aber die Mama dann weint. Deshalb sei sie traurig, wenn sie zum Papa gehe, obwohl sie ihn so vermisst. Papa würde auch immer nach Mama fragen, was sie macht und wie es ihr geht und so. Das findet Marie doof. Toll sei aber, dass er sich immer ganz viel tolle Sachen überlegt, wenn sie da sei. Kirmes, Zirkus, lange fernsehen, auch Filme, die Mama verbietet.


Jonas berichtet, dass er nicht gerne beim Papa ist, weil der dann gemeine Sachen über Mama sagt, aber nur, wenn Marie es nicht hört. Mama würde aber auch gemeine Sachen über Papa sagen, wenn sie mit Oma telefoniert oder wenn ihre Freundin da sei. Er habe Angst, dass Papa ihn danach fragt. Dann müsse er dem Vater ja die Wahrheit sagen, denn lügen soll man nicht, aber dann wäre der Vater bestimmt sauer. Deshalb wolle Jonas lieber nicht so oft zum Vater, auch wenn er es sehr vermisst, mit Papa zum Fußballtraining zu fahren. Manchmal rufe der Vater ihn auch auf dem Handy an, welches er Jonas geschenkt hat. Dann verabreden sie sich zu einem heimlichen Treffen auf dem Weg von der Schule nach Hause. Darüber darf Jonas der Mama aber nichts sagen. Dem Papa darf er nicht erzählen, dass Mama sich seit einiger Zeit mit Ralf trifft, und dass der Mamas neuer Freund sei, zu dem Marie und er „Papa“ sagen sollen, wenn der da ist.


Herr Özmen spricht auch mit Daniela und mit Peter. Beide stimmen zu, dass Gespräche mit Jonas Klassenlehrerin und Maries Erzieherin stattfinden dürfen. In diesen Gesprächen bestätigt sich für Herrn Özmen, wie sehr Marie und Jonas unter der Trennung und dem Konflikt ihrer Eltern leiden und wie stark ihr Loyalitätskonflikt ist.

In seinem schriftlichen Bericht an das Familiengericht empfiehlt er deshalb eine Umgangsregelung, die sehr detailliert sein soll, damit keine Absprachen über die Jonas mehr erfolgen. Er ermahnt die Eltern, an Elterngesprächen teilzunehmen und ihre Kinder nicht dem immer stärker werdenden Loyalitätskonflikt auszusetzten. Auch stellt Herr Özmen in Aussicht, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein wird, wenn sich die Eltern nicht auf eine gemeinsame Haltung zu dem Umgangskontakten verständigen können.


Auf Grund des Berichts lädt der Richter Jonas und Marie zur Kindesanhörung ins Amtsgericht ein. Was für Marie ein riesiges Abenteuer ist, belastet Jonas stark. Er versteht, dass seine Eltern beide lesen werden, was er erzählt, deshalb antwortet er nur einsilbig auf die Fragen des Richters, auch wenn er gerne alles erzählen will, weil sich sein Herz so schwer anfühlt. Da verzichtet er lieber darauf, den Papa so oft zu sehen, wie er möchte, weil er sonst beide Eltern traurig macht. Er sagt dem Richter also, er wolle Papa gar nicht sehen.


In der folgenden Verhandlung schaffen es Peter und Daniela erwartungsgemäß nicht, sich auf Umgang zu verständigen. Der Richter beschließt, ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen, um feststellen zu lassen, welche Umgangsregelung dem Wohl von Marie und Jonas am besten dient. Bis zum Vorliegen des Gutachtens soll Marie alle 14 Tage einen Tag am Wochenende bei ihrem Vater verbringen. Jonas soll den Vater einmal monatlich begleitet in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle treffen.


Gegen diesen vorläufigen Umgangsbeschluss legen Peter und Daniela Beschwerde ein. Das Verfahren wird an das Oberlandesgericht abgegeben, das Gutachten wird in Auftrag gegeben. Die Kinder werden erneut angehört, diesmal von den Richtern beim Oberlandesgericht.


Regelmäßige Umgangskontakte finden in der Zwischenzeit nicht statt. Jonas freut sich zwar, seinen Vater zu sehen und spielt dann intensiv mit ihm, weint jedoch jedes Mal bitterlich, wenn Daniela ihn abholt und gibt an, nie wieder kommen zu wollen. Frau Abdi von der Beratungsstelle versucht Jonas so gut es geht aufzufangen und appelliert immer wieder an Daniela und Peter, sich zu gemeinsamen Elterngesprächen bereit zu erklären.


Das Oberlandesgericht entscheidet, einen Umgangspfleger einzusetzen, bis das Gutachten vorliegt.


Der Umgangspfleger Herr Kunze begleitet fortan die Treffen zwischen Peter, Jonas und Marie einmal im Monat für 90 Minuten.


Die Sachverständige Frau Ritter spricht mit Daniela, Peter, Frau Meier vom Jugendamt, der Klassenlehrerin, der Kindergärtnerin, Herrn Özmen, Frau Abdi und Herrn Kunze.

Nach 11 Monaten liegt das Gutachten vor. Das Ergebnis ist eindeutig. Beide Kinder leiden unter einem erheblichen Loyalitätskonflikt. Sie zeigen Verhaltensauffälligkeiten in Kindergarten und Schule. Jonas schulische Leistungen liegen weit hinter seinen Möglichkeiten, er ist still und introvertiert, wird von den Mitschülern als Heulsuse verspottet und ausgegrenzt. Fußball spielt er schon lange nicht mehr.


Marie nässt und kotet mit fast sechs Jahren immer noch nachts ein. Sie kann nicht alleine in ihrem Bett schlafen und kommt fast jede Nacht zu ihrer Mutter. (Das könnte auch zu einem Bruch in der Beziehung zu Ralf geführt haben) …In der Kita gilt sie als frech und aggressiv. Die Kinder möchten nicht mit ihr spielen, weil sie kneift und haut. Marie hat stark an Gewicht zugelegt. Sie ist übergewichtig und wird auch deshalb in ihrer Kitagruppe sozial ausgegrenzt.


An diesem Punkt haben wir alle Protagonisten einer gescheiterten Umgangsregelung kennen gelernt. Auch Jonas und Marie haben mit Frau Meier vom Jugendamt, dem Verfahrensbeistand Herrn Özmen, den Richtern am Amts- und Oberlandesgericht, der Sachverständigen, dem Umgangspfleger Herrn Kunze und der Umgangsbegleitung Frau Abdi gesprochen. Und immer wieder haben sie erlebt, dass ihr Wunsch, den Vater zu treffen, sich nicht erfüllt.


Es kommt an dieser Stelle auch nicht wesentlich darauf an, was der Richter auf Grund des Sachverständigengutachtens für eine Umgangsregelung beschließt.


Im Ergebnis steht am Ende der kurzen Geschichte nur, dass die Weichen für das Leben zweier Kinder, bereits mit der richtigen Haltung ihrer Eltern schon während der Trennung gestellt werden. Eine Umgangsregelung dient nur dann dem Wohl des Kindes, wenn Eltern in ihrer Verantwortung sie gemeinsam vereinbaren und gegenüber ihren Kindern vertreten. Nichts anderes gibt das Gesetzt den Eltern als Richtschnur, wenn in § 1684 Abs. 1 und 2 BGB davon die Rede ist, dass 



„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“



Maßstab ist dabei alleine das Wohl des Kindes. 

Die Verantwortung hierfür haben beide Eltern gemeinsam.


Welchen Weg diese Eltern wählen, entscheidet nicht nur über die eigene Zukunft, sondern maßgeblich auch über die Zukunft ihrer Kinder. Dafür lohnt es sich, Verantwortung zu übernehmen und sich im Zweifel beraten und helfen zu lassen. Da es gerade in Trennungssituationen schwer ist, als Eltern weiterhin zusammen zu arbeiten, helfen Beratungsangebote des Jugendamtes oder der freien Familien- und Erziehungsberatungsstellen.


Ach ja, was wurde aus Marie und Jonas in der zweiten Geschichte nach fünf Jahren? … Jonas verbrachte einige Zeit in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik, als er mit 11 Jahren versuchte, aus dem Fenster seines Kinderzimmers im vierten Stock zu springen, nachdem er wiederholt versucht hatte, seinen Vater zu erreichen und die Mutter ihn deshalb mit Stubenarrest bestraft hatte. Nach dem Klinikaufenthalt zog er zu seinem Vater. Mit seiner Mutter hat er keinen Kontakt mehr.


Marie nahm zwei Jahre an einer Therapie teil, um ihr Übergewicht und das Bettnässen zu behandeln. Sie ist eine gute Schülerin, hat aber nur wenige Freunde, weil Temperament oft mit ihr durchgeht und sie die anderen Kinder haut. 

Auch neigt sie dazu „Geschichten zu erfinden“.


Unregelmäßig sieht sie ihren Vater. Nach den Treffen fällt auf, dass sie sich aggressiver gegenüber den anderen Kindern in der Klasse verhält. 

Gegenüber ihrer Mutter Daniela ist Marie frech, aufmüpfig und zickig. 


Das Übergewicht ist nach wie vor ein Thema für Marie.

Man wird sehen, wie ihre Geschichte weitergehen wird…

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